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Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen JFconcept GmbH


§1 Geltungsbereich
§1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
gelten für alle Rechtsgeschäfte von der JFconcept GmbH (im Folgenden:
JFconcept) mit ihrem Vertragspartner, nachstehend Kunde genannt.
§1.2. Die Leistungen und Lieferungen werden im jeweiligen Vertrag mit
dazugehöriger Leistungsbeschreibung festgelegt.
§1.3. Mit der Auftragserteilung, gleichgültig in welcher Form diese
erfolgt, erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
auch für künftige Verträge während der Dauer der gesamten
Geschäftsbeziehung an.
§1.4. Abweichungen von hiervon sind nur wirksam, wenn sie schriftlich
vereinbart wurden.


§2 Angebote, Vertragsabschluss


Angebote von JFconcept sind stets freibleibend und unverbindlich,
soweit das Angebot keine abweichenden Angaben enthält. Ein Vertrag
kommt erst zustande, wenn JFconcept eine Bestellung oder
Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt oder der Auftraggeber ein
Angebot oder einen Auftrag unterzeichnet und schriftlich zurücksendet.
Bei Kleinaufträgen (Auftragsvolumen ≤ 400 Euro) ist auch ein
mündlicher Auftrag bindend. Sollten bis zur Ausführung des Auftrags
Kostenerhöhungen eintreten, werden diese dem Kunden rechtzeitig
mitgeteilt und mit Zugang der Mitteilung wirksam. Soweit die Kosten die
Auftragssumme um mehr als 5 % übersteigen, wird dem Kunden das
Recht eingeräumt, innerhalb eines Monats vom bestehenden Vertrag
zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind wie vertraglich
vereinbart zu vergüten.


§3 Zahlungsbedingungen


Die Höhe der Vergütung sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach
der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung. Rechnungen sind bei Erhalt
ohne Abzug fällig. Ist 30 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht
eingegangen, kann JFconcept Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe
verlangen.


§4 Rechte Dritter, Datensicherheit und Inhalte


§4.1. Der Kunde stellt JFconcept von sämtlichen Ansprüchen Dritter
hinsichtlich der überlassenen Daten und Materialien frei. Er ist
verpflichtet, bezüglich der zur Verfügung gestellten Daten und
Materialien das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten. Zudem
muss er über die Genehmigung für die Veröffentlichung und / oder
Veränderung dieser Daten und Materialien verfügen. JFconcept ist es
nicht möglich, eine Prüfung vorzunehmen, ob Ansprüche Dritter im
konkreten Einzelfall berechtigt oder unberechtigt sind.
§4.2. Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten und Materialien, die er
– gleichgültig in welcher Form – an JFconcept sendet, Sicherheitskopien
zu erstellen. JFconcept haftet nicht für den Verlust bzw. Beschädigung
oder die Veränderung der Daten und Materialien.
§4.3. Eine Nutzung der Leistungen von JFconcept für pornografische
oder andere rechtlich unzulässige Inhalte ist dem Kunden untersagt. Das
gleiche gilt, wenn Inhalte nach dem allgemeinen Rechtsempfinden
gegen das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen.
Der Kunde trägt die Beweislast für die tatsächliche Unbedenklichkeit der
Inhalte.


§5 Geheimhaltung, Datenschutz


Die JFconcept übergebenen Informationen gelten nicht als vertraulich,
falls nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Soweit
sich JFconcept zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient,
ist JFconcept berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offen zulegen,
wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist. Soweit nichts anderes
vereinbart ist, ist JFconcept berechtigt, den Kunden als Referenzkunden
auf der eigenen Seite, Broschüren und in Kundenpräsentationen zu
nennen.


§6 Leistungen, Haftung, Schadenersatz


Unsere Dienstleistungen umfassen die Erstellung und Testung der
Webseiten des Kunden mit allen dazu notwendigen Tätigkeiten, die
Vermittlung von Speicherplatz, die Anmeldung bei Suchmaschinen,
Optimierung von Webseiten für Suchmaschinen, Printdesign, ggf. das
Übertragen der Seiten auf den entsprechenden Server, auf dem der
Kunde über Speicherplatz verfügt sowie die Wartung der Internetseiten
des Kunden. Außerdem bieten wir als Produkt und Dienstleistung
“Software as a Service” – Lösungen an, die auf eigenen
Produktivsystemen laufen und dem Kunden zeitweise gegen ein
Nutzungsentgeld zur Verfügung gestellt werden. Die Anfertigung von
Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die JFconcept für den
Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart ist.
§6.1 Tätigkeitsumfang
Die Erstellung der Webseiten, Printmedien o.ä. erfolgt durch JFconcept
nach den Wünschen des Kunden, die während des Vertragsverhältnisses
jederzeit mit den entsprechenden Aufpreisen geändert werden können.
Soweit nichts anderes vereinbart ist je Auftrag ein Entwurf kostenfrei
enthalten. Jede nachträgliche Änderung oder Neuanfertigung wird
separat nach Aufwand fakturiert. Nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Seiten
an den Kunden, übernehmen wir keine Garantie für Fehler, die durch
Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Der
Kunde hat sich bei Erhalt der Homepage, des Flyers etc. (z.B. auf einem
Datenträger oder eigenem Webspace) von dessen vertraglich
vereinbarter Beschaffenheit zu überzeugen, insbesondere ob die von
JFconcept gefertigten Seiten funktionieren und den vereinbarten
Designwünschen entsprechen. Etwaige Fehler hat der Kunde
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen, schriftlich
mitzuteilen. Unterbleibt eine frist- und formgerechte Mitteilung,
übernimmt JFconcept keinerlei Haftung für aufgetretene Fehler und
etwaige Folgeschäden. Eine Verlängerung der Haftung von JFconcept
kann der Kunde nur durch einen Abschluss eines entsprechenden
Wartungsvertrages erreichen. JFconcept übernimmt jedoch keine
Gewähr für die Vollständigkeit der Daten und dafür, dass die Leistung
einem von dem Kunden verfolgten bestimmten Zweck genügt. JFconcept
ist bemüht, den Auftrag des Kunden schnellstmöglich zu erfüllen.
§6.2. Fristen
Eine Frist für die Auftragsfertigstellung besteht nur, wenn diese zuvor
schriftlich vereinbart wurde. JFconcept haftet nicht für Schäden, die dem
Kunden durch eine eventuelle Verzögerung bei der Erfüllung des
Auftrags entstehen. Auch im Fall der schriftlich vereinbarten
Leistungsfrist hat JFconcept Leistungsverzögerungen aufgrund von
höherer Gewalt oder Ereignissen, die JFconcept die Leistung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen, nicht zu vertreten. In diesem Fall
ist JFconcept berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung,
zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist, hinauszuschieben. Der Kunde
ist verpflichtet, soweit nichts anderes vereinbart ist, Inhalte und
Materialien für die Webseite oder einen anderen Auftrag in finaler
Fassung bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Frist zur Fertigstellung
bereitzustellen. Andernfalls kann JFconcept die bis zu diesem Zeitpunkt
erbrachten Leistungen fakturieren und nachträgliche Änderungen nach
Aufwand berechnen. Fehlt eine schriftlich vereinbarte Frist zur
Fertigstellung, sind die Inhalte und Materialien vom Kunden spätestens
14 Tage nach Erhalt des fertigen Gerüstes und Designs zu liefern.
Unterbleibt eine fristgerechte Lieferung, kann JFconcept ab diesem
Zeitpunkt die Leistungen in voller Höhe berechnen. Für die daraus
entstehenden nachträglichen Arbeiten fallen gesonderte Kosten nach
Aufwand an.
§6.3 Speicherplatz und Domainnamen
JFconcept garantiert nicht die Verfügbarkeit bestimmter Domainnamen
und schließt eine Haftung für die zeitweise Nichterreichbarkeit der
gehosteten Domain aus.
§6.4 Suchmaschinenoptimierung
Die Anmeldung und/oder Optimierung von Webseiten bei
Suchmaschinen erfolgt durch JFconcept nach besten Möglichkeiten. Die
dazu über die geleistete Beratung hinausgehenden Anpassungen an der
Webseite sowie einer beauftragten OFFPage Optimierung unterliegen
der Geheimhaltung und müssen von JFconcept nicht offengelegt werden,
da es sich um das aufgebaute Agentur-KnowHow handelt, welches der
Geheimhaltung / Wettbewerbsschutz unterliegen. Wenn der
Auftraggeber anderslautende Nachweise über die Arbeitsleistung
verlangt müssen diese schriftlich vereinbart werden. JFconcept kann
jedoch keine Garantie für den Erfolg und Nutzen der Anmeldung
und/oder Optimierung übernehmen, da die Rankingfaktoren der
Suchmaschinen öffentlich nicht bekannt sind und ständigen Änderungen
unterliegen. JFconcept schuldet dem Auftraggeber jedoch Beratung und
Aufklärung über die Möglichkeiten und auf Anfrage Auswertungen zum
aktuellen Ranking der beauftragten Keywords (automatisiert über
Software abgefragt – Diese muss JFconcept auf eigene Rechnung
vorhalten).
§6.5 Übertragung der Daten auf den Server
Der Kunde hat sich von der Ordnungsmäßigkeit der Datenübertragung
auf den Server seiner Wahl nach Abschluss des Auftrags zu überzeugen.
Etwaige Fehler sind vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss des Auftrags schriftlich
anzuzeigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge, übernimmt
JFconcept keinerlei Haftung für aufgetretene Fehler. Für Veränderungen,
die nach Abschluss des Auftrags durch den Kunden selbst oder durch
Dritte entstehen, ist eine Haftung durch JFconcept ausgeschlossen. Falls
der Kunde bereits vor Vertragsbeginn über Speicherplatz und / oder
einen Online-Zugang bei einem anderen Anbieter verfügt, ist er allein
verpflichtet zu prüfen, ob die entsprechende Nutzung (z.B. für
gewerbliche Aktivitäten) bei dem jeweiligen Anbieter rechtmäßig ist.
JFconcept ist nicht für eine unerlaubte Nutzung verantwortlich zu
machen.
§6.6 Wartung von Internetseiten
Wird vom Kunden ein Wartungsvertrag mit JFconcept abgeschlossen, ist
JFconcept dafür verantwortlich, die Seiten des Kunden in den
entsprechenden Zeiträumen zu kontrollieren und zu aktualisieren sowie
gegebenenfalls Fehlfunktionen zu beseitigen. Der Kunde ist während der
Vertragsdauer dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Ihn
oder Dritte an den im Wartungsvertrag aufgeführten Seiten
vorgenommen werden.


§7 Abnahme/Vertragsrücktritt


Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt der Auftraggeber
die fertiggestellte Webseite nicht an, so gerät er in Abnahmeverzug. Im
Falle des Abnahmeverzuges ist JFconcept berechtigt, auf
Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann JFconcept die
vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen des, dem
Auftrag zugrunde liegenden, Kaufpreises gegenüber dem Kunden
einfordern.
 

§8 Vertragsdauer

 
Vertragsdauer ist die durch den Kunden und JFconcept schriftlich
vereinbarte Laufzeit des Vertrages.


§9 Erfüllungsort und Gerichtsstand


Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des
öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich
ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und
Scheckklagen, Menden vereinbart.


§10 Eigentumsvorbehalt/Urheberrecht/Nutzungsrechte


An allen von dem Auftragnehmer gelieferten Waren und
Dienstleistungen behält sich JFconcept das Eigentumsrecht vor, bis der
Auftraggeber sämtliche Forderungen geleistet hat. JFconcept bleibt auch
nach Leistung des Auftraggebers alleiniger Eigentümer der Rechte an
erstellten Skripten und Programmen.
§10.1 Jeder JFconcept erteilter Auftrag, soweit er Design- und/oder
Programmierarbeiten enthält ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die
Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
§10.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem
Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes
gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe
nicht erreicht ist.
§10.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche
Einwilligung von JFconcept weder im Original noch bei der Reproduktion
verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt JFconcept, eine
Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu
verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem
Tarifvertrag für Design- Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als
vereinbart.
§10.4 JFconcept überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen
Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart
ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine
Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen
Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger
Bezahlung der Vergütung über. JFconcept hat das Recht, auf den
Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Werden die
Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen
genutzt, so ist JFconcept berechtigt, die Vergütung für die Nutzung
nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der
höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu
verlangen.
§10.5 Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt
JFconcept zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens
beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem
Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das
Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt
unberührt.
§10.6 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben
keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein
Miturheberrecht.
§11.1 JFconcept ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen
Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu
bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer
entsprechende Vollmacht zu erteilen. Insbesondere Bilderrechte können
extern bezogen werden, um die Grafikumsetzung zu gewährleisten.
Hierfür werden die Kosten separat in Rechnung gestellt. Übersteigen die
Bilderlizenzkosten einen Wert von 30 Euro, ist eine separate Freigabe im
Angebot erforderlich.
§11.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und
für Rechnung von JFconcept abgeschlossen werden, verpflichtet sich der
Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen
Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss,
ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
§ 12.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 12.3. Sollte eine Bedingung oder ein Vertragsteil unwirksam sein,
bleiben die übrigen Bedingungen und Vertragsteile in Kraft. Die
unwirksame Bedingung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Bedingung am nächsten
kommt.
§ 12.4. Soweit Vertragsbedingungen ihrer Natur nach nicht zeitlich
befristet sind, gelten sie auch nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses und für eventuelle Rechtsnachfolger fort.

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